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   VGH Bayern, 26.03.2009 - 6 ZB 07.30449   

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https://dejure.org/2009,74144
VGH Bayern, 26.03.2009 - 6 ZB 07.30449 (https://dejure.org/2009,74144)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.03.2009 - 6 ZB 07.30449 (https://dejure.org/2009,74144)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. März 2009 - 6 ZB 07.30449 (https://dejure.org/2009,74144)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylrecht; Afghanistan; extreme Gefahr; Divergenz (verneint); Grundsatzfrage (verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2009 - 6 ZB 07.30449
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verschafft den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen zweckentsprechend und erschöpfend zu erklären sowie Anträge zu stellen (Art. 103 Abs. 1 GG, § 86 Absätze 2 und 3, § 108 Abs. 2 VwGO, BVerfGE 53, 109; Kopp/Schenke VwGO 15. Aufl. 2007, RdNr. 19 c zu § 108 m.w.N.) und verpflichtet das Gericht darüber hinaus, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen (BVerfGE 60, 1; 86, 133; 107, 395), soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben kann oder muss.
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2009 - 6 ZB 07.30449
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verschafft den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen zweckentsprechend und erschöpfend zu erklären sowie Anträge zu stellen (Art. 103 Abs. 1 GG, § 86 Absätze 2 und 3, § 108 Abs. 2 VwGO, BVerfGE 53, 109; Kopp/Schenke VwGO 15. Aufl. 2007, RdNr. 19 c zu § 108 m.w.N.) und verpflichtet das Gericht darüber hinaus, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen (BVerfGE 60, 1; 86, 133; 107, 395), soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben kann oder muss.
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2009 - 6 ZB 07.30449
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verschafft den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen zweckentsprechend und erschöpfend zu erklären sowie Anträge zu stellen (Art. 103 Abs. 1 GG, § 86 Absätze 2 und 3, § 108 Abs. 2 VwGO, BVerfGE 53, 109; Kopp/Schenke VwGO 15. Aufl. 2007, RdNr. 19 c zu § 108 m.w.N.) und verpflichtet das Gericht darüber hinaus, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen (BVerfGE 60, 1; 86, 133; 107, 395), soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben kann oder muss.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2009 - 6 ZB 07.30449
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verschafft den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen zweckentsprechend und erschöpfend zu erklären sowie Anträge zu stellen (Art. 103 Abs. 1 GG, § 86 Absätze 2 und 3, § 108 Abs. 2 VwGO, BVerfGE 53, 109; Kopp/Schenke VwGO 15. Aufl. 2007, RdNr. 19 c zu § 108 m.w.N.) und verpflichtet das Gericht darüber hinaus, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen (BVerfGE 60, 1; 86, 133; 107, 395), soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben kann oder muss.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2007 - 20 A 5164/04

    Afghanistan, Anerkennungsrichtlinie, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2009 - 6 ZB 07.30449
    Hierzu wies das Verwaltungsgericht auf den in das Verfahren eingeführten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 21. März 2007 Az. 20 A 5164/04.A hin.
  • VGH Bayern, 19.06.2007 - 6 ZB 05.30698
    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2009 - 6 ZB 07.30449
    Im Beschluss vom 19. Juni 2007 Az. 6 ZB 05.30698 hat der Senat in Beachtung dieser Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Berufung zugelassen, weil zu klären ist, ob eine extreme Gefahrenlage "landesweit" besteht.
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